Eingangszone



An jedem der 3 Standorte des Jobcenter Stadt Karlsruhe
 
  • Agentur für Arbeit Karlsruhe, Brauerstr. 10
    (Zuständigkeitsbereich PLZ: 76131, 76135, 76137, 76139, 76149, 76187, 76199)
    Brauerstrasse 10, 76137 Karlsruhe
     
  • Neubau Brauerstr. 14
    (Zuständigkeitsbereich PLZ:76133, 76185, 76189)
    Brauerstr. 14, 76135 Karlsruhe
     
  • Durlach
    (Zuständigkeitsbereich PLZ: 76227, 76228, 76229)
    Badener Str. 3, 76227 Karlsruhe

ist eine Eingangszone für persönliche Vorsprachen eingerichtet.


Die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Eingangszone prüfen,  ob Sie grundsätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten können.
Sie beantworten Ihre Fragen und erteilen allgemeine Auskünfte zu Ansprüchen der Grundsicherung.
Bitte wenden sie sich immer an die für Sie zuständige Eingangszone.

Anliegen, die in der Eingangszone sofort geklärt werden, sind z.B.:
 
  • grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II
  • Aushändigung notwendiger Antragsformulare
  • Entgegennahme von Formularen und sonstigen Unterlagen
  • Änderungen in den persönlichen Verhältnissen
    • Arbeit aufgenommen oder Kündigung erhalten
    • Umzug geplant
    • neue Bankverbindung
    • Darlehen oder Beihilfe
    • Mehrbedarf
    • etc.











 

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