Leistungen

 
 

Regelbedarf


Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
 

Die Regelsätze sind wie folgt:
 

Regelsatz ab dem 01.01.2024

Alleinstehende oder Alleinerziehende

563,00 €

Partner, wenn beide volljährig sind

506,00 €

18- bis 25-Jährige in einer Bedarfsgemeinschaft / Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenter umziehen

451,00 €

14- bis 17-Jährige erwerbsfähige Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft

471,00 €

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390,00 €

Kinder bis 5 Jahren

357,00 €



 






 
 


 





 
Erklär-Video zum Bewilligungsbescheid



Mehrbedarf

 

  • werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche

  • Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kinder zusammenleben und alleine für deren Pflege und Erziehung sorgen

  • erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden

  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründe einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen

  • einen unabweisbaren besonderen Bedarf

  • eine dezentrale Warmwasseraufbereitung


 

Einmalige Leistungen

 
  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten

  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten


 

Darlehen Regelleistung

 

Sofern bei Ihnen außergewöhnliche Ersatzbeschaffungen (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel etc.) notwendig sind, besteht die Möglichkeit hierfür ein Darlehen beim  Jobcenter zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Nachweis für den Bedarf.

Das Jobcenter kann das Darlehen als Geld- oder Sachleistung (i.d.R. ein Gutschein) erbringen.
Für eine Antragstellung benötigt das Jobcenter aktuelle Kontoauszüge.

 

 Darlehen nach Arbeitsaufnahme

 

Wenn Leistungsberechtigte eine Beschäftigung aufnehmen, müssen sie meist die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung überbrücken, denn das Jobcenter rechnet das zu erwartende Einkommen auf Ihre Leistung an. Eventuell erhalten Sie deshalb zu Monatsanfang weniger Geld. Um dies auszugleichen, kann Ihnen das Jobcenter ein zinsloses Darlehen zahlen.

Voraussetzung für das Darlehen ist, dass Sie seine Notwendigkeit nachweisen. Dabei gilt, dass Leistungsberechtigte zunächst andere finanzielle Möglichkeiten nutzen müssen – zum Beispiel vorhandenes, auch  geschütztes Vermögen der Bedarfsgemeinschaft oder einen Vorschuss vom Arbeitgeber.

www.jobcenter.digital