Umzug
Vor Abschluss eines Mietvertrages über eine neue Wohnung sollten Sie die Zusicherung für die Übernahme der Mietkosten bei dem aufnehmenden Jobcenter einholen. Andernfalls kann es sein, dass die Mietkosten nicht im voller Höhe übernommen werden. Die Zusicherung erhalten Sie vom Jobcenter, wenn die Erforderlichkeit des Umzugs durch das Jobcenter festgestellt worden ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind. Sollten Sie aus einem anderen Bezirk umziehen wollen, sollten Sie beim bisher zuständigen Jobcenter vorsprechen und Ihren Umzug mitteilen.
Auch wenn die neue Wohnung angemessen ist, dürfen durch den Umzug keine unangemessenen Aufwendungen entstehen.
Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution
Umzugskosten Wohnbeschaffungskosten |
Können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlichen zuständigen kommunalen Träger als Bedarf berücksichtigt werden. |
Mietkaution |
Kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen Träger als Bedarf anerkannt werden. Eine Kaution wird als Darlehen erbracht. |