Arbeitsgelegenheit (AGH)


 

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Eine Arbeitsgelegenheit (auch 1,-€ Job genannt) ist eine Eingliederungsmaßnahme für Arbeitslosengeld II-Empfänger, bei der in einem geschützten Rahmen Tätigkeiten ausgeübt werden, die zusätzlich sind, der Allgemeinheit dienen und wettbewerbsneutral sind. Eine Arbeitsgelegenheit begründet somit kein Arbeitsverhältnis!
 

Was ist das Ziel einer Arbeitsgelegenheit?

Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die aufgrund von schwierigen Lebensumständen aktuell nicht dazu in der Lage sind, einer Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt nachzugehen.
Welche Förderung erhält der Träger?

Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erforderlichen Kosten erstattet.
 

Was erhält der Teilnehmer?

Während der Teilnahme erhalten Sie vom Jobcenter als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von (maximal)  2,-€ pro Stunde. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen.
 

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit?

Nein: Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit  wird individuell im Einzelfall entschieden.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Integrationsfachkraft.
















 

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