Hilfen in schwierigen Lebenssituationen
Besondere Hilfen in schwierigen Lebenssituationen – Leistungen nach § 16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen
In schwierigen Lebenssituationen kann Ihnen Ihre Integrationsfachkraft spezielle Unterstützung anbieten.
Je nach individuellem Bedarf koordiniert sie die erforderlichen Hilfen, stellt Ihnen den erforderlichen Berechtigungsschein aus und informiert über Beratungsstellen, die folgende Leistungen erbringen können:
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
- die Schuldnerberatung,
- die psychosoziale Betreuung,
- die Suchtberatung