Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

 
 

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt das Jobcenter einem Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.  Mit der Aushändigung des Gutscheins werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalte festgelegt und eine Förderzusage erteilt.
 

Wie kann der Gutschein eingelöst werden?

Der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein selbst einen zugelassenen Maßnahmeträger oder zugelassenen Privaten Arbeitsvermittler oder einen Arbeitgeber aussuchen und den Gutschein dort einlösen.
 

Für was kann der Gutschein eingelöst werden?

In Betracht kommen
•    Teilnahme an einer Maßnahme eines zugelassenen Maßnahmeträgers, z.B. Bewerbungscoaching
•    Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen Privaten Arbeitsvermittler
•    betriebliche Maßnahmen/Probearbeit  von bis zu sechs Wochen bei einem Arbeitgeber

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Integrationsfachkraft.



















 

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